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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines

Allen unseren Angeboten, Lieferungen, Verkäufen und sonstigen Leistungen liegen
ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende AGB's der Vertragspartner und Kunden der GECO LONGBOARDS
sind nur wirksam, wenn sie von der GECO LONGBOARDS bestätigt wurden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie Nebenabreden bedürfen zur
Wirksamkeit der Zustimmung der GECO LONGBOARDS. Wie empfehlen hierzu die
Schriftform. Mit der Abgabe eines Auftrages, spätestens jedoch mit der Lieferung oder
Leistung durch GECO LONGBOARDS werden diese AGB durch den Vertragspartner oder
Kunden anerkannt. Sollte eine Klausel unwirksam im Sinne der §§ 307 ff. BGB sein, so
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind im Rahmen des
Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine
ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern
dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt,
falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Lieferungen und Leistungen

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote der Fa.
GECO LONGBOARDS bedürfen der Schriftform.

Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Vertragsangebotes durch GECO
LONGBOARDS zustande. Die vom Vertragspartner und Kunden aufgegebenen Bestellungen,
auch die per Telefon, Fax oder Email sind bindend. Bei Bestellungen via Internet ist die
Absendung der Bestellung bindend. Der Vertragspartner und Kunde ist an das darin liegende
Vertragsangebot bis zu 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Zeit ist GECO LONGBOARDS
berechtigt, dieses durch Zusendung einer Bestätigung anzunehmen. Auslieferung und
Rechnungserteilung stehen einer Bestätigung gleich.

Die in Prospekten oder ähnlichen Medien einschließlich des Internets enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot von GECO LONGBOARDS gemachten produktbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Produkten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, soweit sie für den Vertragspartner und Kunden nicht unzumutbar sind.

Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar sein, ist GECO LONGBOARDS berechtigt, eine in Qualität und Leistung gleichwertige andere Leistung zu erbringen. Sollte dies nicht möglich sein, so unterrichtet GECO LONGBOARDS den Vertragspartner davon, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Evtl. erbrachte Leistungen des Kunden werden dann umgehend zurückerstattet.

Liefertermine werden grundsätzlich unverbindlich vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei GECO LONGBOARDS oder dem Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe ohne Beteiligung der Fa. GECO LONGBOARDS, Sabotage, Rohstoffmangel. Hierdurch ist GECO LONGBOARDS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Umstände oder Hindernisse hinauszuschieben. Wird dadurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Vertragspartner oder Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen. Belehrung über Widerruf und Rückgabe gem. §§ 355, 356 BGB und Fernabsatzgesetz

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts die Fa. GECO LONGBOARDS.

Die Rücksendung bestellter Ware hat unter Beilage des Lieferscheins / der Rechnung und Ihrer Bankverbindung zu erfolgen, damit wir Ihnen den Kaufpreis und die Rücksendekosten zurückerstatten können. Der Verkäufer nimmt keine unfrei versandten Rücksendungen an. Versandkosten werden von uns nur in Höhe der günstigsten Versandart nach Tarif der Deutschen Post AG erstattet. Die Rücksendung erfolgt auf die Gefahr des Verkäufers. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Verpackung der Rücksendung. Die Rücksendung hat grundsätzlich als versichertes Paket zu erfolgen. Nach Eingang der Ware werden auch die geleisteten Kaufpreiszahlungen erstattet

Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör / Inhalt zurücknehmen. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

Vom Widerruf ausgeschlossen sind Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.

Preise

Alle mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Preise die in Auktionen erzieht werden sind für GECO LONGBOARDS sowie für den Kunden verbindlich. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%, zuzüglich Porto und Verpackung.

Die Versandkosten betragen innerhalb Deutschlands 6,90 Euro. Ins europäische Ausland 17 Euro. In die Schweiz wird auch geliefert.

Es kommen die am Tage des Kaufes gültigen Preise zur Anrechnung.

Mehrkosten, die durch eine vom Vertragspartner oder Kunden bestimmte Versandart entstehen, gehen zu dessen Lasten.

Versandkosten betragen bei Vorkasse und Postversand den in der Auktion jeweils angegebenen Betrag. Nachverhandlungen sind nicht möglich.

Zahlung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

Bei Zahlungsverzug ist GECO LONGBOARDS berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Hierfür anfallende Kosten sind von dem Vertragspartner oder Kunden zu übernehmen.

Abnahme und Gefahrübergang

Der Vertragspartner oder Kunde hat die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Transportschäden sind dem Transporteur unverzüglich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377,378 HGB bleiben hiervon unberührt.

Kommt der Vertragspartner oder Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GECO LONGBOARDS berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner oder Kunden über, indem er sich in Annahmeverzug befindet.

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

Gewährleistung

Gewährleistung auf Zubehör  24 Monaten. Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten die Regelungen der §§ 377f HGB. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Schadenersatzansprüche jedweder Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre durch GECO LONGBOARDS vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

Eigentumsvorbehalt

Kontokorrent-/Saldoklausel. GECO LONGBOARDS behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von GECO LONGBOARDS gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Fa. GECO LONGBOARDS in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Sinzig, soweit im Gesetz nicht besondere oder ausschließliche Gerichtsstände bestimmt sind. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand vereinbart, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlands, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel unwirksam im Sinne der §§ 307 ff. BGB sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Es gelten für uns immer die neuesten gesetzlichen Verbraucherschutz Gesetze, an die wir uns immer halten werden.

Viel Freude bei Ihrem Einkauf wünscht Ihnen Ihre GECO LONGBOARDS . (C) 2007 GECO LONGBOARDS – BE GECO!!!>
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